Allgemeine Software-Lizenzbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Bedingungen gelten für Software der iTrain GmbH, Seefeld 4/5, 8716 Schmerikon, Schweiz, UID CHE-110.164.135, gleich ob die jeweilige Software als Kauf oder als Miete angeboten wird.

Sie gelten nicht für Kursbuchungen. Für Kurse gelten ausschliesslich die Kursbuchungsbedingungen.

2. Lizenz, kein Verkauf des Urheberrechts

Software von iTrain wird lizenziert. Das Urheberrecht und die übrigen Rechte an der Software bleiben bei iTrain. Weder Kauf noch Miete überträgt das Urheberrecht.

3. Bedingungen der jeweiligen Software

Für jede Software gelten zusätzlich ihre eigenen Bedingungen, soweit solche bestehen. Diese regeln, ob die Software als Kauf oder als Miete überlassen wird, sowie Nutzung, Laufzeit und Kündigung. Die eigenen Bedingungen der Software gehen diesen allgemeinen Bedingungen vor, soweit sie dasselbe regeln.

Kauf und Miete werden nicht vermischt.

Kauf. Die Software wird einmalig lizenziert. Ein optionales jährliches SLA ist ein gesonderter Servicevertrag. Es ist kein Jahresabonnement nach Ziffer 4, macht den Kauf nicht zur Miete und entzieht bei seinem Ende nicht die Kauflizenz. Verlängerung und Kündigung des SLA richten sich nach Ziffer 5, nicht nach Ziffer 4.

Beispiel: ADConnector ist eine reine Kauflösung. Dazu kann ein jährliches SLA von 30 Prozent der Kaufkosten vereinbart werden.

Bereits erworbener Kauf. AbsTracker wurde bisher auch als Kauf angeboten. Wer AbsTracker als Kauf erworben hat, bleibt bei der Kauflösung. Ziffer 4 gilt dafür nicht.

Miete, jährlich. Die Software wird auf Zeit überlassen. Soweit sie als Jahresabonnement angeboten wird, gilt Ziffer 4. Eine Obergrenze, namentlich eine Höchstzahl von Benutzern, ist die vor der Bestellung ausgewiesene Grenze und keine zusätzliche Zusage.

Beispiele, soweit so angeboten: CloudConnect ist eine reine Mietlösung, jährlich, mit einer Obergrenze der Benutzerzahl. AbsTracker wird für Neukunden nur noch als Miete angeboten. TLSPilot bleibt ein Jahresabonnement. Für TLSPilot gilt der Lizenzvertrag unter tlspilot.com/license und tlspilot.com/lizenzvertrag. Diese allgemeinen Bedingungen ersetzen ihn nicht.

4. Jahresabonnement, soweit so angeboten

Ziffer 4 gilt nur für Software, die als jährliche Miete bzw. als Jahresabonnement angeboten wird. Sie gilt nicht für eine Kauflösung und nicht für ein optionales SLA zu einem Kauf.

Soweit eine Software als Jahresabonnement angeboten wird, gilt:

Das Abonnement verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern der Kunde nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf der laufenden Laufzeit in Textform kündigt. Rund 30 Tage vor Ablauf stellt iTrain automatisch eine Verlängerungsrechnung für das Folgejahr zu. Liegt keine fristgerechte Kündigung vor, ist diese Verlängerungsrechnung verbindlich. Wird das Entgelt bei Fälligkeit nicht bezahlt, entzieht iTrain die Lizenz. Die Zahlungspflicht für die offene Rechnung bleibt bestehen.

Preis, Währung, Laufzeit und Leistungsumfang sind die vor der Bestellung ausgewiesenen Angaben. Wird eine Software nicht als solches Jahresabonnement angeboten, gilt diese Ziffer nicht.

5. Jährliches SLA zum Kauf

Ziffer 5 gilt für ein optionales jährliches SLA zu einer Kauflösung. Das SLA ist kein Jahresabonnement. Ziffer 4 gilt dafür nicht.

Das SLA verlängert sich um ein weiteres Jahr, sofern der Kunde nicht spätestens 90 Tage vor Ablauf der laufenden Laufzeit in Textform kündigt. Die Frist von 30 Tagen aus Ziffer 4 gilt für das SLA nicht.

Beispiel: Zum Kauf von ADConnector kann ein jährliches SLA von 30 Prozent der Kaufkosten vereinbart werden.

Endet das SLA, bleibt die Kauflizenz bestehen.

6. Zahlung

Kartenzahlung kann über Creem als Merchant of Record erfolgen. Creems Bedingungen gelten für den Zahlungsvorgang, nicht anstelle dieser Bedingungen oder der Bedingungen der jeweiligen Software. Eine Direktrechnung stellt iTrain.

7. Haftung

iTrain haftet nur soweit das schweizerische Recht eine Beschränkung zulässt. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sind nicht ausgeschlossen. Weiteres kann in den Bedingungen der jeweiligen Software stehen.

8. Recht und Gerichtsstand

Es gilt schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der iTrain GmbH, soweit zwingendes Recht nichts anderes vorsieht. Die Bedingungen richten sich an Unternehmen. Ein Konsumenten-Widerruf wird nicht eingeräumt.